Informationen DG1001
Wir freuen uns seit Ende 2023 eine DG 1001 neo in unserer Flotte zur Förderung des Segelflugs in NRW bergüßen zu dürfen! Alle Informationen findet ihr in den Dokumenten zur DG1001 u.a. in der Vergabe- und Nutzungsordnung, als auch im Chartervertrag und der Gebührenordnung. Diese findet Ihr im Downloadbereich. Hier ein zusammenfassender Auszug daraus:

Wofür kann die DG1001 genutzt werden?
Der Förderverein hat sich neben der Jugendförderung das Ziel gesetzt, auch den Breitensport im Aeroclub NRW e.V. zu fördern. Dafür steht ein Doppelsitzer vom Typ DG 1001 neo zur Verfügung. Mit diesem modernen Doppelsitzer wird ein breites Spektrum der Segelflug-Verbandsarbeit abgedeckt. Hervorzuheben sind:
- Grundausbildung im Segelkunstflug durch Lehrgänge des Aeroclub NRW oder Vereinen, sowie Teilnahme an Segelkunstflugwettbewerben durch Einzelpersonen
- Förderung von Inklusionsmaßnahmen im NRW
- Bereitstellung eines Ausbildungsdoppelsitzers für Vereine bei Flugzeugausfall oder zur Ausbildung im Bereich „Ungewöhnliche Flugzustände: Steilspirale & Trudeln“
- Ergänzung bei Vereinsmaßnahmen wie z.B. Schnupperwochenenden zur Mitgliedergewinnung
- Streckenfluglehrgänge des Aeroclub NRW für Jugendliche unter Anleitung von Fluglehrern & Trainern oder erfahrenen Piloten (z.B. des D-Kaders oder der Luftsportjugend NRW)
- Allgemeine Streckenfluglehrgänge in Vereinen unter Anleitung von Fluglehrern, Trainern oder erfahrenen Piloten
- Allgemeine Trainingsmaßnahmen für Piloten mit Perspektiven im Leistungssport
- Aus- und Weiterbildung von Fluglehrern (auch Fluglehrer-Vorauswahl)
- Talentsichtung für den D-Kader (Landeskader)
- Fliegerische Fortbildung in den NRW-Vereinen
- Teilnahme an Doppelsitzer Meisterschaften
- Vercharterungen an Einzelpersonen und Vereine in NRW
Wie erhalte ich als Verein oder als Privatperson Zugriff auf den Arcus?
Über einen Antrag auf Nutzung des Doppelsitzers in digitaler Form per E-Mail an mentor-dosi@foerdervereinnrw.de. Das Antragsformular befindet sich im Downloadbereich.
Wer gilt als förderwürdig und was sind die Voraussetzungen für die Vergabe?
Generell werden sowohl Vereine als auch Einzelpersonen durch den Doppelsitzer gefördert. Dabei wird zwischen drei Gruppen unterschieden:
- Einzelpersonen & Vereine die aktive Mitglieder im Aeroclub NRW e.V. sind,
- Die Verbandsschule des Aeroclub NRW e.V. (Segelflugschule Oerlinghausen)
- Einzelpersonen & Vereine die nicht aktive Mitglieder im Aeroclub NRW e.V. sind
Eine Fördermitgliedschaft im Förderverein ist für eine mögliche Vergabe bei den Personengruppen 1 & 2 vorausgesetzt. Bei der Vergabe werden die beantragten Maßnahmen anhand einer Prioritätenliste ausgewertet und der Flieger in Folge dessen entsprechend eingeteilt. Für die Einhaltung und die begründete Abweichung von der Zusprechung, ist das Vergabegremium als auch der Mentor/Vorstand des Fördervereins verantwortlich.
Prioritätenliste
- Offizielle Veranstaltungen des Fördervereins
- Offizielle Veranstaltungen des Aeroclub NRW
- Vereinsmaßnahmen
- Teilnahme an Wettbewerben von Einzelpersonen
- Verbandsschule (Segelflugschule Oerlinghausen)
- Freies Fliegen (z.B. DMSt, OLC, etc.)
- Übersee (z.B. Gariep Dam, Worcester, etc.)
Schwerpunktkriterium
- Inklusionsmaßnahmen
- Maßnahmen im Grundausbildungsbetrieb der Vereine
- Maßnahmen im Segelkunstflug
- Sonstige
Für welche Zeitdauer kann die DG beantragt werden?
In der Regel wird der Doppelsitzer für max. zwei Wochen an einen Charterer vergeben. In Ausnahmefällen und wenn die Situation es zulässt, kann das Vergabegremium oder der Mentor/Vorstand auch für mehr als zwei Wochen zustimmen, z. B. bei einer Deutschen Meisterschaft mit einer Trainingswoche und zwei Wettbewerbswochen. Dabei soll auch die Optimierung der Auslastung des Förderflugzeuges berücksichtigt werden.
Wie setzt sich das Vergabegremium zusammen?
Das Vergabegremium unter Vorsitz des Mentors besteht aus 6 Mitgliedern. Dem Mentor stehen zum einen der Ausbildungsleiter und der Landestrainer des Aeroclub NRWs zur Seite. Vervollständigt wird dieses zudem durch ein delegiertes Mitglied der Segelflugkommission, sowie zwei gewählten Mitgliedern des Fördervereins.
Ab wann kann ich einen Antrag auf Nutzung des Arcus stellen?
Für das Förderjahr 2025 gilt die Vergabe gemäß Vergabeordnung: Bis zum 31.10.2024 können Anträge gestellt werden. Über diese entscheidet das Vergabegremium bis zum 14.11.2024. In den übrig gebliebenen Zeiträumen gilt anschließend das Prinzip „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“.
Welche Kosten fallen für die Nutzung der DG an?
Die Chartergebühr der DG finden Sie in der Gebührenordnung im Downloadbereich. Die derzeit gültige Mehrwertsteuer für Vereinsmitglieder liegt bei 7% und für nicht- Vereinsmitglieder bei 19%. Zudem wird eine Kaution über 1.000€ fällig und ein Mitgliedsbeitrag über 35€/Jahr.